I. Die Erblasserin ist im Alter von 86 Jahren verstorben. Sie war verwitwet und kinderlos. Sie hatte im Dezember 1991 in einem Pflegeheim die Beteiligte zu 1 kennengelernt, die sich seither regelmäßig um sie kümmerte. Im Jahr 1992 hatte die Erblasserin einen Rückübertragungsanspruch nach dem Vermögensgesetz für ein Grundstück in Dresden veräußert. Hierbei war ihr der Beteiligte zu 2 behilflich gewesen. Der Erlös wurde in Bankguthaben und Wertpapieren angelegt und bildet den wesentlichen Teil des Nachlasses. Die Beteiligte zu 3 ist ein Patenkind der Erblasserin. Der Beteiligte zu 4 ist zum Nachlaßpfleger bestellt.
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