I. Der ledige und kinderlose Erblasser ist im Jahr 1994 verstorben. Aus der Ehe seiner vorverstorbenen Eltern stammt außerdem eine Schwester, die Beteiligte zu 1. Der im Jahr 1956 geborene Beteiligte zu 2 ist der nichteheliche Sohn des Vaters des Erblassers.
Die Beteiligte zu 3, die frühere Lebensgefährtin des Erblassers, übergab dem Nachlaßgericht eine mit "Testament" überschriebene, in zahlreiche Teile zerrissene und mittels Klebestreifen zusammengesetzte Urkunde vom 30.9.1992, in der der Erblasser die Beteiligte zu 3 als Erbin seines Hauses in M. sowie die Beteiligte zu 1 als Erbin seines Bauplatzes in O. und seiner "Geldersparnisse" eingesetzt hatte.
Testen Sie "Lexikon des Unterhaltsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|