1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Nagold vom 1. Februar 2010 - 1 F 220/09 - dahin
abgeändert,
dass die Verfahrenswerte wie folgt festgesetzt werden:
a) Ehescheidung: | 85.300,- € |
b) Folgesache Versorgungsausgleich: | 7.080,- € |
c) insgesamt: | 92.380,- €. |
2. Im Übrigen wird die Beschwerde
zurückgewiesen.
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