Auf die Rechtsbeschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des 13. Zivilsenats - 1. Senat für Familiensachen - des Oberlandesgerichts Koblenz vom 24. März 2014 aufgehoben.
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Koblenz vom 8. April 2013 wird zurückgewiesen.
Die Kosten beider Rechtsmittelverfahren werden der Antragstellerin auferlegt.
Wert: 8.874 €
I.
Die beteiligten früheren Ehegatten (im Folgenden: Ehefrau und Ehemann) streiten über die Abänderung einer Entscheidung zum Versorgungsausgleich.
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