1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist, ob der Klägerin für ihre Tochter E, geboren am 12. April 1989, Kindergeld für die Zeit von September bis einschließlich Dezember 2009 zusteht.
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