Voraussetzungen für eine Vollstreckungsabwehrklage einer einkommens- und vermögenslosen Ehefrau bei Mithaftung für Ehegattenkredit
OLG Stuttgart, Beschluß vom 01.03.1996 - Aktenzeichen 9 W 61/95
DRsp Nr. 1998/3993
Voraussetzungen für eine Vollstreckungsabwehrklage einer einkommens- und vermögenslosen Ehefrau bei Mithaftung für Ehegattenkredit
1. Die Präklusionsvorschrift des § 767 Abs. 1ZPO kann nach Maßgabe des § 79 Abs. 1 3 BVerfGG überwunden werden, d.h. nach Nichtigerklärung einer Norm durch das BVerfGG.2. § 79 Abs. 2BVerfGG ist nicht anwendbar auf Fälle, in denen die angegriffene rechtskräftige Entscheidung auf der rechtswidrigen Auslegung einer Norm beruht.3. Voraussetzungen für eine Vollstreckungsabwehrklage einer einkommens- und vermögenslosen - Ehefrau, die die Mithaftung für einen ihrem (geschiedenen) Ehemann gewährt Bankkredit übernommen hatte und deshalb rechtskräftig zur Rückzahlung der Kreditmittel verurteilt worden ist.