Dem Antragsgegner wird als Beschwerdeführer für das Verfahren der Rechtsbeschwerde ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt Dr. von Plehwe beigeordnet.
2.Auf die Rechtsbeschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des 29. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 30. Oktober 2007 unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsbeschwerde teilweise aufgehoben und insgesamt wie folgt neu gefasst:
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