Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird der Beschluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Stralsund vom 9. März 2016 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die außergerichtlichen Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.
Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtsgebührenfrei.
Wert: 5.000 €
I.
Der Betroffene wendet sich gegen die Aufhebung seiner Betreuung.
Im Januar 2012 bestellte ihm das Amtsgericht den Berufsbetreuer M. J. als Betreuer für die Aufgabenkreise Gesundheitssorge, Vermögenssorge, Wohnungsangelegenheiten, Geltendmachung von Ansprüchen jeder Art sowie allgemeine Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen und Gerichten. Mit Beschluss vom 1. Juli 2015 entließ das Amtsgericht den bisherigen Betreuer und bestellte eine neue Berufsbetreuerin.
Testen Sie "Lexikon des Unterhaltsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|