Die weitere Beteiligte zu 1) wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, ihre Beschwerde gegen den von dem Amtsgericht - Familiengericht - Bonn am 03.07.2012 erlassenen Beschluss - 403 F 182/11 - ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen.
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 09.11.2012.
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