1. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Ziffern 2 des Tenors des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengerichts - Burg vom 23. Januar 2017, Az.:
2. Die Antragstellerin trägt die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens und die außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners der Beschwerdeinstanz.
Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
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