Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 20. Juli 2017 wird der Beschluss des Amtsgerichts Königs Wusterhausen vom 12. Juli 2017 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Dem Antragsteller wird ratenfreie Verfahrenskostenhilfe für die erste Instanz unter Beiordnung von Rechtsanwältin ... in ... bewilligt.
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