Auf die Beschwerde des Antragsgegners vom 04.10.2016 wird der am 30.08.2016 verkündete Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Wetzlar, Az.
Der Antrag wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen.
Beschwerdewert: € 1.833,00
Vom Antragsteller wird wegen Verzögerung des Beschwerdeverfahrens eine zusätzliche 0,5-fache Gerichtsgebühr aus dem Beschwerdewert erhoben.
Dem Antragsteller wird zur Rechtsverteidigung im Beschwerdeverfahren ratenfrei Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt R1, Stadt1, bewilligt.
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