A.
Der Antragsteller begehrt für den von ihm beabsichtigten Scheidungsantrag die Bewilligung von Prozesskostenhilfe.
Seinen Antrag auf Scheidung der Ehe stützt er auf die Regelung des § 1565 Abs. 2 BGB. Er hält die Ehe der Parteien für zerrüttet. Ohne, dass er hierfür Veranlassung gegeben habe, habe die Antragsgegnerin sich einem anderen Mann zugewandt. Sie sei in der Woche vom 25. bis 27.07.2005 aus der ehelichen Wohnung in L. aus- und bei ihrem neuen Lebenspartner in D. eingezogen. Die Antragsgegnerin führe mit diesem eine eheersetzende Lebensgemeinschaft.
Auch der Antragsteller hat die eheliche Wohnung zwischenzeitlich verlassen und wohnt in N..
Testen Sie "Lexikon des Unterhaltsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|