1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Frankfurt am Main vom 24.2.2017 wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.
3. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird festgesetzt auf 5.000,- Euro. In dieser Höhe wird - in Abänderung des Beschlusses vom 21.2.2017 - auch der Wert des amtsgerichtlichen Verfahrens festgesetzt.
I.
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