LG Koblenz, vom 16.08.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 2 T 375/06
AG Andernach, - Vorinstanzaktenzeichen 10 XIV 331/06
Voraussetzungen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung einer psychisch kranken Person gegen ihren Willen in einem psychiatrischen Krankenhaus
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.09.2006 - Aktenzeichen 3 W 173/06
DRsp Nr. 2006/26454
Voraussetzungen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung einer psychisch kranken Person gegen ihren Willen in einem psychiatrischen Krankenhaus
»1. Lehnt der Betroffene im öffentlich-rechtlichen Unterbringungsverfahren die Begutachtung durch einen Sachverständigen ab, so hat das Gericht, um dem Amtsermittlungsgrundsatz zu genügen, Zwangsmaßnahmen nach § 68b Abs. 3 und 4FGG zu ergreifen.2. Die durch Art. 6 Abs. 2EMRK garantierte Unschuldsvermutung erstreckt sich nicht auf Verfahren, die die Unterbringung einer Person wegen psychischer Erkrankung mit dem Ziel der präventiven Gefahrenabwehr zum Gegenstand haben.«