1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird in Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - in Saarlouis vom 13. März 2009 - 20 F 131/07 SO - festgestellt, dass die Voraussetzungen für Maßnahmen nach § 1666 BGB nicht vorliegen mit der Folge, dass es uneingeschränkt bei der gemeinsamen elterlichen Sorge der Kindeseltern verbleibt.
Testen Sie "Lexikon des Unterhaltsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|