Die Beschwerde wird auf Kosten der Antragsgegnerin zurückgewiesen.
Der Beschwerdewert wird auf 3.000 € festgesetzt.
I.
Der am ....3.1987 geborene Antragsteller und die am ....1.1988 geborene Antragsgegnerin sind die Eltern des am ....6.2008 geborenen Kindes F.... F... wurde außerhalb einer Ehe geboren. Am 29.7.2008 gaben die Eltern Sorgeerklärungen ab. Bis zur Trennung Ende Oktober 2008 lebten die Eltern mit dem Kind im Haushalt der Großeltern väterlicherseits.
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