Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 4. Oktober 2010 -
Mit dem angegriffenen Beschluss hat das Verwaltungsgericht dem Antragsteller Prozesskostenhilfe unter Beiordnung seines Prozessbevollmächtigen bewilligt und Monatsraten in Höhe von 45,00 EUR festgesetzt. Hierzu hat es ausgeführt, der Antragsteller habe gegen seinen Vater einen unterhaltsrechtlichen Anspruch auf Prozesskostenvorschuss. Würde der Vater des Antragstellers den Prozess selbst führen, wäre er zur Ratenzahlung in Höhe von 45,00 EUR heranzuziehen. In derselben Höhe bestehe auch ein Anspruch auf Prozesskostenvorschuss, sodass ebenfalls Raten in Höhe von 45,00 EUR festzusetzen seien.
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