I.
Der 1994 im Alter von 80 Jahren verstorbene Erblasser war mit der Beteiligten zu 1 verheiratet. Aus der Ehe sind die Beteiligten zu 2 und 3 hervorgegangenen. Zum Nachlaß gehören Bankguthaben sowie die Hälfte eines Hausgrundstücks, dessen andere Hälfte im Eigentum der Beteiligten zu 1 steht.
Der Erblasser hat eine handschriftliche letztwillige Verfügung errichtet, die er mit "Unser Testament" überschrieben und unter dem 30.5.1988 unterzeichnet hat. Sie lautet auszugsweise wie folgt:
Im Besitze unserer geistigen und körperlichen Kraft erklären wir hiermit, für den Fall unseres Todes den letzten Willen:
Unseren gesamten unbeweglichen Besitz und derzeitigen Spareinlagen sowie der Haushaltsgegenstände setzen wir uns als gegenseitige Alleinerben ein. Auf den Tod des Letztlebenden von uns setzen wir unsere gemeinschaftlichen Kinder zu Erben ein....
Die Testamentsurkunde wurde von der Ehefrau (Beteiligte zu 1) nicht mitunterzeichnet.
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