Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Hamm vom 05./06.01.2017 (
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.000 € festgesetzt.
I.)
Die Antragstellerinnen begehren die Vollstreckbarerklärung zweier in den Jahren 2007 und 2011 in der Türkei gegen den Antragsgegner ergangener Urteile.
Die Antragstellerin zu 1. ist die Tochter des Antragsgegners, die Antragstellerin zu 2. ist seine inzwischen geschiedene Ehefrau.
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