OLG Naumburg, Urteil vom 23.03.1996 - Aktenzeichen 8 UF 149/95
DRsp Nr. 1996/29015
Verwirkung von Unterhaltsteilen
»Reduziert der Unterhaltsgläubiger seine Zahlung auf den geringeren titulierten Betrag und wird diese Zahlung mehr als zwei Jahre rügelos akzeptiert, tritt Verwirkung hinsichtlich der vereinbarten Mehrleistung ein.«