Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Mannheim vom 23.08.2016,
Die Anträge des Antragstellers werden insgesamt abgewiesen.
2.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.
3.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
4.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 4.104 € festgesetzt.
I.
Die Beteiligten streiten um rückständigen Kindesunterhalt für die Zeit von Juli 2011 bis August 2013.
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