Die Parteien sind aufgrund Urteils des Amtsgerichts Bad Sobernheim vom 6. April 2001 rechtskräftig geschiedene Eheleute. Aus der Ehe sind die Kinder A....., geboren am ... September 1985 (18 Jahre), V......, geboren am ... August 1988 (15 Jahre) und F......, geboren am ... Januar 1992 (12 Jahre) hervorgegangen. Die Kinder leben bei der Beklagten.
Die Parteien haben zu Urkunden-Nr. ..60 für 1990 L Notar Dr. L........ in B... am 10. September 1999 eine Scheidungsvereinbarung getroffen. Zu diesem Zeitpunkt waren die Parteien rund 20 Jahre miteinander verheiratet.
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