»1. Auf die Rücknahme einer Aufenthaltsberechtigung finden die Grundsätze des sog. intendierten bzw. gelenkten Ermessens (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.6.1997 - 3 C 22/96 -, BVerwGE 105, 55) keine Anwendung.2. Zur Wirksamkeit einer Eheschließung nach dem Hindu-Ehegesetz Nr. 25 vom 18.5.1955.«
Normenkette:
LVwVfG § 48 Abs. 2 Satz 4 ;
Tatbestand:
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