Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 18. April 2013 -
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt mit ihrer Berufung weiterhin eine Rente wegen Erwerbsminderung aufgrund des Bundesversorgungsteilungsgesetzes.
Die am 02.08.1963 geborene Klägerin ist die geschiedene Ehefrau eines früheren Berufssoldaten und schwerbehindert mit einem Grad der Behinderung von 90 v. H. und den Merkzeichen G und aG (Bescheid des Landratsamts XXXXXXXXXXX vom 18.03.2011, gültig ab 28.01.2011). Ihr aus der Ehe hervorgegangener Sohn ist bereits volljährig.
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