Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Oranienburg vom 21. Januar 2015 - Az.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen.
Der Beschwerdewert wird auf 1.000 EUR festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
1.
Die Beteiligten - seit 2010 getrennt lebende und seit dem 29. September 2012 rechtskräftig geschiedene Eheleute - streiten um die Verpflichtung zur Zustimmung zum begrenzten Realsplitting.
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