Die Klägerin verlangt Schadensersatz wegen des Brandes ihres Werkstattgebäudes am 6. Oktober 1992.
An diesem Tag spielten der damals knapp 10-jährige Erstbeklagte, dessen alleinerziehende Mutter die Zweitbeklagte ist, und der einige Monate ältere Drittbeklagte im Hof des Werkstattgebäudes mit Streichhölzern. Gegen 17.00 Uhr setzte der Erstbeklagte das Papierlager an der Außenseite des Werkstattgebäudes in Brand, wobei die Beteiligung des Drittbeklagten streitig war. Bei dem Brand wurde das gesamte Materiallager der Klägerin zerstört.
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