BGB § 1836a ; BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, Nr. 2 ;
Fundstellen:
FamRZ 2003, 1873
OLGReport-BayObLG 2003, 358
Rpfleger 2004, 488
Vorinstanzen:
LG Nürnberg-Fürth, vom 20.05.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 13 T 2267/03
AG Nürnberg, - Vorinstanzaktenzeichen XVII 2695/02
Vergütung eines türkischen Berufsbetreuers mit abgeschlossenem Studium
BayObLG, Beschluss vom 09.07.2003 - Aktenzeichen 3Z BR 127/03
DRsp Nr. 2003/10875
Vergütung eines türkischen Berufsbetreuers mit abgeschlossenem Studium
»Einem Berufsbetreuer, der ein türkisches rechtswissenschaftliches Studium abgeschlossen und anschließend nach einem 2-semestrigen, an einer deutschen Universität durchgeführten Magisterstudium den akademischen Grad eines Magister Legum (LL.M.) erworben hat, steht ein Stundensatz von 23 EUR zu.«
Normenkette:
BGB § 1836a ; BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, Nr. 2 ;
Gründe:
I.
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