AG Göttingen, - Vorinstanzaktenzeichen 44 F 395/99
Vergütung des Verfahrenspflegers eines Kindes
OLG Braunschweig, Beschluss vom 20.11.2000 - Aktenzeichen 1 WF 121/00
DRsp Nr. 2004/14731
Vergütung des Verfahrenspflegers eines Kindes
Wer als Verfahrenspfleger für ein Kind bestellt wird, hat einen Vergütungsanspruch nur für solche Tätigkeiten, die erforderlich sind, um den Willen des vor Gericht zu vertretenen Kindes zu erforschen, nicht aber für weitere Ermittlungen und insbesondere auch nicht für Vermittlungsversuche innerhalb der Familie.