Auf die Beschwerde des Verfahrensbeistandes ... wird der Beschluss des Amtsgerichts Altötting vom 10.06.2015 aufgehoben.
Der Rechtspflegerin wird aufgegeben, die Vergütung des Verfahrensbeistandes für das vorliegende Verfahren gemäß Rechnungstellung vom 23.03.2015 anzuweisen.
I.
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