Die Vorlage ist unzulässig.
A.
Die Vorlage des Amtsgerichts Kempten (Allgäu) betrifft die Frage, ob die Regelung des § 1318 BGB, soweit sie auch bei einem Verstoß gegen das Verbot der Doppelehe bestimmte gesetzliche Scheidungsfolgenregelungen für entsprechend anwendbar erklärt, mit Art. 6 Abs. 1 GG vereinbar ist.
I.
§ 1318 BGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Juli 2009 (BGBl I S. 1696) hat folgenden Wortlaut:
§ 1318 Folgen der Aufhebung
(1) Die Folgen der Aufhebung einer Ehe bestimmen sich nur in den nachfolgend genannten Fällen nach den Vorschriften über die Scheidung.
(2) Die §§ 1569 bis 1586b finden entsprechende Anwendung
Testen Sie "Lexikon des Unterhaltsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|