Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Stadtroda vom 19.11.2016 (Az. 3 F 289/16) wird zurückgewiesen.
I.
Die getrennt lebende Antragstellerin hatte ihren Ehemann, den Antragsgegner, im Rahmen eines Stufenverfahrens erstinstanzlich auf Auskunft und einen noch zu beziffernden monatlichen Trennungsunterhalt in Anspruch genommen. In der Antragsschrift ging die Antragstellerin nach vorläufiger Bewertung von einem monatlichen Unterhaltsanspruch in Höhe von 400 € aus. Nach Anberaumung einer Güteverhandlung und eines Haupttermins sind beide Stufenanträge noch vor dem Termin zurückgenommen worden.
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