Die Beschwerde des Beteiligten wird zurückgewiesen.
Der Beteiligte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren beträgt 3.000,00 €.
I. Der Beteiligte beantragt die Einziehung eines Erbscheins vom 31. (richtig: 30.) März 1948, der nach dem Tode des am 30. August 1947 verstorbenen A erteilt worden ist.
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