Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 11. Mai 2016 -
Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Die Kläger wenden sich gegen die Gültigkeit der Gemeinderatswahl der Stadt Heidelberg am 25.05.2014, insbesondere weil sie die Teilnahme der 16 und 17 Jahre alten Jugendlichen an der Wahl für rechtswidrig halten. Die Kläger sind Einwohner der Stadt Heidelberg und waren wahlberechtigt. Die Stadt Heidelberg gab das Ergebnis der Gemeinderatswahl am 04.06.2014 öffentlich bekannt, in korrigierter Form am 02.07.2014.
Testen Sie "Lexikon des Unterhaltsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|