I.
Der Beteiligte zu 1 ist der 1988 geborene Sohn der Beteiligten zu 2. Der mit der Beteiligten zu 2 nicht verheiratete Vater war Sergeant der US Armee. Der Beteiligte zu 1 wuchs zunächst bei seiner Mutter und deren Mutter auf. Am 6.10.1989 heiratete die Beteiligte zu 2 einen amerikanischen Staatsangehörigen, den Vater der 1990 geborenen A. Diese wurde mit eineinhalb Monaten in den Haushalt ihrer Großmutter mütterlicherseits aufgenommen. Der Beteiligte zu 1 kam mit dem Einverständnis der Beteiligten zu 2 am 10.11.1990 zu Pflegeeltern. Grund dafür waren persönliche und gesundheitliche Probleme der Beteiligten zu 2 sowie erzieherische Schwierigkeiten.
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