I. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Monschau vom 04. März 2009 (6 F 164/08) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
II. Der Antrag des Beklagten auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren wird zurückgewiesen.
III. Den Klägern wird zur Verteidigung gegen die Berufung des Beklagten ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Dr. G in E. bewilligt.
Testen Sie "Lexikon des Unterhaltsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|