1. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in Saarbrücken vom 22. Oktober 2009 - 39 F 279/09 UG - samt des ihm zugrunde liegenden Verfahrens aufgehoben und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens - an das Familiengericht zurückverwiesen.
2. Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erhoben.
3. Der Beschwerdewert wird auf 3.000 EUR festgesetzt.
4. Für das Beschwerdeverfahren werden der Antragsgegnerin mit Wirkung vom 19. Januar 2010 ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin L., [Ort], und den Antragstellern mit Wirkung vom 14. Dezember 2009 Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt B. H. S., [Ort], bewilligt. Die Antragsteller haben ab April 2010 monatliche Raten von 200 EUR zu den Verfahrenskosten beizutragen.
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