Der angefochtene Beschluss wird teilweise abgeändert.
Ziffer 3 der Beschlussformel des angefochtenen Beschlusses wird aufgehoben.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Beschwerdewert wird auf 3.000 € festgesetzt.
I.
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