Streitig ist, ob Aufwendungen für den Unterhalt der im Kosovo lebenden volljährigen Kinder des Klägers als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 a des Einkommensteuergesetzes i. d. F. des Streitjahres 2013 - EStG - zu berücksichtigen sind.
Der Kläger bezog im Streitjahr als Kellner Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und eine Witwerrente. In seiner Einkommensteuererklärung, beantragte er die Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen in Höhe von 4.200 €. Hierbei handelte es sich um Unterstützungszahlungen an seine vier im Kosovo lebenden volljährigen Kinder.
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