I.
Der Beklagte begehrt Prozesskostenhilfe zur Rechtsverteidigung gegen die seit dem 10.04.2000 beim Amtsgericht rechtshängige Unterhaltsabänderungsklage seines minderjährigen außerehelich geborenen Sohnes ..., geboren am ... .
Der Beklagte erstrebt eine Klageabweisung.
Er rügt die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Bautzen.
Zwei Klageanträge (Ziffer 1.1, 1.2), die eine Abänderung für die Zeit von Mai bis August 1999 betreffen, seien mangels Sachvortrag unschlüssig.
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