Auf die Beschwerde des Antragsgegners zu 2) wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Koblenz vom 07.05.2012 teilweise abgeändert.
2.Die Anträge der Antragstellerin werden bezüglich des Antragsgegners zu 2) abgewiesen.
3.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin. Die Kosten 1. Instanz werden, wie folgt verteilt: Die Gerichtskosten und ihre eigenen außergerichtlichen Kosten trägt die Antragstellerin zu 60%; im Übrigen trägt sie die Antragsgegnerin zu 1). Die außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners zu 2) trägt die Antragstellerin. Die außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin zu 1) trägt sie selbst zu 85%, die Antragstellerin zu 15%.
4.Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf (448,00 _ 362,00) x12 + 549,00 = 1.581,00 EUR festgesetzt.
5.Die Rechtsbeschwerde gegen diese Entscheidung wird zugelassen.
I.
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