Unterhaltsanspruch eines volljährigen behinderten Kindes
OLG Koblenz, Beschluss vom 02.02.2004 - Aktenzeichen 7 WF 25/04
DRsp Nr. 2004/19788
Unterhaltsanspruch eines volljährigen behinderten Kindes
1. Im Rahmen des Unterhaltsanspruchs eines volljährigen behinderten Kindes hat die Anrechnung des Kindergeldes nicht im Hinblick darauf zu unterbleiben, dass der Unterhaltsverpflichtete außerstande ist, Unterhalt in Höhe von 135% des Regelbetrages zu leisten, da § 1612b Abs. 5BGB nur für minderjährige Kinder gilt.2. Dem Unterhaltsverpflichteten hat ein angemessener und nicht nur der notwendige Selbstbehalt zu verbleiben.