I.
Der Betroffene ist seit dem 16. August 2006 in der Landesklinik B... untergebracht. Mit Beschluss vom 17. August 2006 hat das Amtsgericht Brandenburg an der Havel im Wege der einstweiligen Anordnung die Unterbringung bis längstens zum 28. September 2006 nach dem
Gegen diesen seinem Bevollmächtigten am 6. September 2006 zugestellten Beschluss hat der Betroffene mit Schriftsatz, beim Landgericht eingegangen am 13. September 2006, sofortige weitere Beschwerde eingelegt und das Rechtsmittel wie folgt begründet:
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