LG Nürnberg-Fürth, vom 03.05.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 13 T 3404/06
AG Nürnberg, - Vorinstanzaktenzeichen XVII 1885/02
Unanfechtbare Androhung der Vorführung des Betroffenen zur psychiatrischen Begutachtung bei möglicher Verlängerung der Betreuung
OLG München, Beschluss vom 09.06.2006 - Aktenzeichen 33 Wx 124/06
DRsp Nr. 2006/18779
Unanfechtbare Androhung der Vorführung des Betroffenen zur psychiatrischen Begutachtung bei möglicher Verlängerung der Betreuung
»Die Androhung der Vorführung eines Betroffenen zur psychiatrischen Begutachtung ist bei einer im Raum stehenden Verlängerung der Betreuung unanfechtbar (Abgrenzung zu BayObLG BtPrax 1995, 182 = FamRZ 1996, 499).«