Auf die Beschwerde wird der angefochtene Beschluss aufgehoben und die Vergütungsfestsetzung des Amtsgerichts Speyer vom 22. Januar 2015 dahin geändert, dass die an die Rechtsanwälte B... zu zahlende Vergütung auf
1.685,04 €
festgesetzt wird.
II.Das Verfahren der Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die zulässige Beschwerde führt in der Sache zum Erfolg.
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