Die von der Klägerin gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Juli 2015 -
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
1. Der von der Klägerin mit Schreiben vom 6. August 2015 erhobene Rechtsbehelf ist unzulässig, weil die Klägerin nicht prozessfähig ist.
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