Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Mainz vom 10. August 2009 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I. Die Parteien streiten um die Zahlung von Krankenvorsorgeunterhalt für das gemeinsame Kind M..., geboren am ...2.1999, das bei der Klägerin lebt.
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