Auf die Berufung der Beklagten wird das am 7. April 2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Eberswalde teilweise abgeändert und insgesamt neu gefasst.
Der Kläger wird unter Abänderung der Urkunde des Jugendamtes des Landkreises O... vom 15. September 2005 (UR-Reg.-Nr. 00417/2005) verurteilt, für die Beklagte zu Händen ihrer gesetzlichen Vertreterin monatlichen Unterhalt, den zukünftigen jeweils bis zum 1. eines jeden Monats, wie folgt zu zahlen:
- 69 € von April bis Oktober 2009,
- 76,8 % des Mindestunterhalts der 1. Altersstufe abzüglich hälftigen Kindergeldes für ein erstes Kind von November 2009 bis Februar 2011.
- 76,8 % des Mindestunterhalts der 2. Altersstufe abzüglich hälftigen Kindergeldes für ein erstes Kind von März 2011 bis Februar 2017.
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