1. Unter Zurückweisung der Berufung des Beklagten wird das am 10. Dezember 2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Cottbus -
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Kindesunterhalt wie folgt zu zahlen:
für das minderjährige Kind J... L..., geboren am .... September 1993, Unterhalt jeweils monatlich im Voraus,
- ab 1. Juli 2007 bis 31. Dezember 2007 von jeweils monatlich 267,00 €,
- ab 1. Januar 2008 bis 30. Juni 2009 von jeweils monatlich 288,00 €,
- für Juli 2009 181,47 €,
- für August 2009 110,04 €,
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