Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der am 17. März 2017 erlassene Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Varel im Ausspruch zum Sorgerecht (Tenor zu Ziffer III) und zu den Kosten des Verfahrens aufgehoben und die Folgesache elterliche Sorge an das Amtsgericht zur erneuten Verhandlung und Entscheidung auch über die gesamten Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens zurückverwiesen.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.
Wert des Beschwerdeverfahrens: 3.000 Euro
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